Rechtsprechung
   BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5420
BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R (https://dejure.org/1999,5420)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R (https://dejure.org/1999,5420)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1999 - B 7 AL 14/98 R (https://dejure.org/1999,5420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit - Posteingangszeit - Schüler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erreichbarkeit von Arbeitslosen während der üblichen Posteingangszeit - Verfügbarkeit von Schülern zur Arbeitsvermittlung - Vergleichbarkeit von Schülern und Studenten

  • Judicialis

    AFG § 100 Abs 1; ; AFG § 103 Abs 1 Satz 1 Nr 1; ; AFG § 103a; ; AFG § 104 Abs 1; ; AFG § 169b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erreichbarkeit von Schülern durch die Arbeitsvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 45/95

    Studenten - Erreichbarkeit - Arbeitslose

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Anforderung dahingehend präzisiert, der Arbeitslose müsse täglich mindestens während der üblichen Posteingangszeit dort tatsächlich angetroffen werden können (st Rspr, vgl BSGE 66, 103, 104 f mwN = SozR 4100 § 103 Nr. 47, Urteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -, DBlR Nr. 3964a zu § 103 AFG, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46, Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG; der hierzu geäußerten Kritik von Steinmeyer in Gagel, AFG, § 103 RdNrn 204 ff, Stand der Kommentierung Dezember 1996, ist der Senat nicht gefolgt, Beschluß vom 25. November 1993 - 7 BAr 68/93 -, nicht veröffentlicht).

    Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit der Beklagten aktuell, dh für den Tag, für den er Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Alg oder Arbeitslosenhilfe) beansprucht, zur Verfügung halten (vgl: BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46 mwN, Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG).

    Deshalb hat es das BSG auch nicht für ausreichend erachtet, wenn ein Arbeitsloser über einen Familienangehörigen telefonisch Kenntnis von eingegangenen Schreiben des Arbeitsamtes erlangen kann (vgl: BSG Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG; Henke in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand Juli 1998, § 103 RdNr 21) oder die postalische Erreichbarkeit von der Bereitschaft Dritter abhängt, Post an den Arbeitslosen weiterzuleiten (vgl BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1 S 3 f).

    Dort ist lediglich erwogen worden, bei einem Studenten Erreichbarkeit anzunehmen, wenn er durch die Lage der üblichen Postzustellungszeit und die Lehrveranstaltungen nicht gehindert ist, etwa vor Beginn einer Lehrveranstaltung oder während einer Mittagspause - ohne erhebliche Verzögerung - Post zur Kenntnis zu nehmen und das Arbeitsamt aufzusuchen (vgl Urteil des 11. Senats vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG).

    An die Erreichbarkeit iS des § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG iVm § 1 AufenthaltsAnO sind auch nicht deshalb geringere Anforderungen zu stellen, weil die Klägerin Schülerin war (vgl BSG, Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG) oder weil sie eine Beschäftigung nur für den Nachmittag suchte.

  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95

    Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Deshalb hat es das BSG auch nicht für ausreichend erachtet, wenn ein Arbeitsloser über einen Familienangehörigen telefonisch Kenntnis von eingegangenen Schreiben des Arbeitsamtes erlangen kann (vgl: BSG Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG; Henke in Hennig/Kühl/Heuer/Henke, AFG, Stand Juli 1998, § 103 RdNr 21) oder die postalische Erreichbarkeit von der Bereitschaft Dritter abhängt, Post an den Arbeitslosen weiterzuleiten (vgl BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1 S 3 f).

    Dies reicht für die Erreichbarkeit nicht aus (so BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, DBlR Nr. 4386 zu § 103 AFG, BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).

    Daß sie an den schulfreien Samstagen möglicherweise erreichbar war, rechtfertigt für diese Tage keine andere Betrachtung (vgl BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1 S 4 f).

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 25/97

    Werkstudentenprivileg beim Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Auch bedarf es keiner Erörterung, ob die Klägerin im Rahmen der Widerlegung der Vermutung nach § 103a Abs. 2 AFG ihrer Darlegungs- und Beweisführungspflicht in ausreichendem Umfang nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3 S 22, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 -, nicht veröffentlicht) und welche Bedeutung tatsachengerichtliche Feststellungen haben, die ihrerseits nicht auf Darlegungen des Arbeitslosen beruhen, sondern vom LSG selbst ermittelt wurden.

    Gleiches gilt für die Frage, ob die Klägerin unter Berücksichtigung insbesondere der Lage und Verteilung der Arbeitszeit überhaupt eine für sie in Betracht kommende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausüben konnte (vgl Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 - mwN).

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Dem Urteil des 11. Senats vom 21. April 1993 - 11 RAr 25/92 - (BSGE 72, 206, 213 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.

    Wie der 11. Senat bereits entschieden hat, macht die zeitliche Beschränkung der Verfügbarkeit auf bestimmte Wochentage die Erreichbarkeit des Arbeitslosen an Wochentagen, für die er keine Beschäftigung sucht, nicht entbehrlich (vgl BSGE 72, 206, 213 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1).

  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Anforderung dahingehend präzisiert, der Arbeitslose müsse täglich mindestens während der üblichen Posteingangszeit dort tatsächlich angetroffen werden können (st Rspr, vgl BSGE 66, 103, 104 f mwN = SozR 4100 § 103 Nr. 47, Urteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -, DBlR Nr. 3964a zu § 103 AFG, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46, Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG; der hierzu geäußerten Kritik von Steinmeyer in Gagel, AFG, § 103 RdNrn 204 ff, Stand der Kommentierung Dezember 1996, ist der Senat nicht gefolgt, Beschluß vom 25. November 1993 - 7 BAr 68/93 -, nicht veröffentlicht).

    Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit der Beklagten aktuell, dh für den Tag, für den er Leistungen bei Arbeitslosigkeit (Alg oder Arbeitslosenhilfe) beansprucht, zur Verfügung halten (vgl: BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46 mwN, Urteil vom 9. November 1995 - 11 RAr 45/95 -, DBlR Nr. 4240a zu § 103a AFG).

  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 99/96

    Verfügbarkeit eines immatrikulierten Studenten

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Auch bedarf es keiner Erörterung, ob die Klägerin im Rahmen der Widerlegung der Vermutung nach § 103a Abs. 2 AFG ihrer Darlegungs- und Beweisführungspflicht in ausreichendem Umfang nachgekommen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 103a Nr. 3 S 22, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 25/97 -, nicht veröffentlicht) und welche Bedeutung tatsachengerichtliche Feststellungen haben, die ihrerseits nicht auf Darlegungen des Arbeitslosen beruhen, sondern vom LSG selbst ermittelt wurden.
  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 38/95

    Verfügbarkeit und Erreichbarkeit eines Arbeitslosen

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Auch kann weiterhin dahingestellt bleiben, ob an dem Erfordernis der Erreichbarkeit "während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost" angesichts vielerorts festzustellender unregelmäßiger Postzustellungszeiten uneingeschränkt festzuhalten ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 16 S 64), weil im vorliegenden Fall Unregelmäßigkeiten in der Postzustellung weder vorgetragen noch festgestellt sind.
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 39/96

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zurverfügungstehen gegenüber der

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Dies reicht für die Erreichbarkeit nicht aus (so BSG, Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 39/96 -, DBlR Nr. 4386 zu § 103 AFG, BSG SozR 3-4450 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 24.07.1997 - 11 RAr 97/96

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Berechnung der Höhe des

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Das SGB III findet auf Ansprüche, die für Zeiträume vor seinem Inkrafttreten geltend gemacht werden, keine Anwendung (Art. 83 Abs. 1 AFRG; vgl BSG, Urteil vom 24. Juli 1997 - 11 RAr 97/96 -, SGb 1997, 523).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 30/94

    Ganztägiger Unterricht nach § 44 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
    Nach den Feststellungen des LSG nahm der Schulbesuch einschließlich Vor- und Nacharbeiten sowie Wegzeiten wöchentlich mindestens 42 Stunden in Anspruch, wobei die Schulstunde nicht zugunsten der Klägerin mit lediglich 45 Minuten angesetzt werden kann (vgl BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 14 S 61).
  • BSG, 25.11.1993 - 7 BAr 68/93

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

  • BSG, 14.03.1996 - 7 RAr 18/94

    Widerlegung der Vermutung beitragsfeier Beschäftigung durch einen Studenten

  • BSG, 10.12.1998 - B 12 KR 22/97 R

    Versicherungs- bzw Beitragspflicht - berufsintegriertes Studium - Werkstudent -

  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

    Die Verfügbarkeit (§ 103 AFG) des Klägers könnte zweifelhaft sein, soweit der Kläger sich als Pilot oder Co-Pilot nicht an seinem Wohnort aufgehalten hat (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) oder wegen des Besuchs von Lehrgängen nicht erreichbar war (dazu nur BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 14/98 R - mwN, DBlR Nr. 4521 zu § 103 AFG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2014 - L 9 AL 130/13

    Schulische Weiterbildung an einer Fachschule für Wirtschaft

    Übersteigt die beabsichtigte Tätigkeit diese Grenze, kommt es für die prägende Bedeutung einer Arbeitnehmertätigkeit neben der Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung im Verhältnis zum Aufwand für das Studium bzw. die Ausbildung auch darauf an, inwieweit der Betroffene zu üblichen Arbeitszeiten und damit nicht nur zu dem Studium bzw. der Ausbildung angepassten Zeiten wie den Abend- oder Nachstunden oder an Wochenenden für eine Beschäftigung zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urt. v. 30.03.1994 - 11 RAr 67/93 -, juris Rn. 24; Urt. v. 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R -, juris Rn. 22).
  • BSG, 31.03.1999 - B 7 AL 170/98 B

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren

    Der Kläger hat sich schon nicht mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auseinandergesetzt, in der mehrfach entschieden worden ist, daß "Erreichbarkeit" iS von § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AFG iVm § 1 Satz 1 der Anordnung des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Arbeit über den Aufenthalt von Arbeitslosen während des Leistungsbezugs vom 3. Oktober 1979 nur dann anzunehmen ist, wenn der Arbeitslose unter der Wohnanschrift, die er im Leistungsantrag der Beklagten gegenüber bekanntgegeben hat, von dieser und deren Bediensteten täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich dort angetroffen werden kann (BSGE 66, 103, 105 [BSG 29.11.1989 - 7 RAr 138/88] = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSGE 58, 104, 108 [BSG 15.05.1985 - 7 RAr 103/83] = SozR 4100 § 103 Nr. 36; vgl auch Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 14/98 R).
  • SG Nürnberg, 14.09.2017 - S 17 AL 227/17

    Verfügbarkeit eines Studenten in den Semesterferien

    Übersteigt die beabsichtigte Tätigkeit diese Grenze, kommt es für die prägende Bedeutung einer Arbeitnehmertätigkeit neben der Dauer der wöchentlichen Arbeitsbelastung im Verhältnis zum Aufwand für Studium bzw. Ausbildung auch darauf an, inwieweit der Betroffene zu den üblichen Arbeitszeiten und damit nicht nur zu den dem Studium bzw. der Ausbildung angepassten Zeiten wie den Abend- oder Nachstunden oder an Wochenenden für eine Beschäftigung zur Verfügung steht (vgl. BSG, Urt. v. 30.03.1994 - 11 RAr 67/93 sowie Urt. v. 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2004 - L 7 AL 114/01
    Daher hat es das BSG auch nicht für ausreichend erachtet, wenn ein Arbeitsloser über einen Familienangehörigen telefonisch Kenntnis von eingegangenen Schreiben des Arbeitsamts erlangen kann, oder die postalische Erreichbarkeit von der Bereitschaft Dritter abhängt, Post an den Arbeitslosen weiterzuleiten (BSG, Urteil vom 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R - DBLR 4521, AFG/§ 100).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht